AGBs und Auftragsabwicklung
Die Auftragsabwicklung erfolgt über Antenne MV GmbH & Co. KG, nachstehend
„80s80s Radio“ genannt.
Die Auftragsabwicklung erfolgt über Antenne MV GmbH & Co. KG, nachstehend
„80s80s Radio“ genannt.
I. Allgemeines
1. Vertragsgegenstand
1.1 Die Antenne MV GmbH & Co. KG, nachstehend „80s80s Radio“ genannt, vermarktet Werbefunksendungen
(z.B. im klassischen Werbeblock, als Sonderplatzierung, als Patronat) und
Online-Werbeflächen (z. B. Bilder, Grafiken, Tonfolgen, Bewegtbilder in unterschiedlichen Formaten).
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zwischen 80s80s Radio und ihren
Auftraggebern für sämtliche, auch künftige Werbefunkaufträge (dazu unten II.) und Onlinewerbeaufträge
(dazu unten III.).
1.2 Werbefunkaufträge sind Verträge über die Ausstrahlung akustischer Werbung im Hörfunk
über alle möglichen Verbreitungswege durch 80s80s Radio. 80s80s Radio darf Aufträge nationaler
Kunden, die an 80s80s Radio herangetragen werden, auch an die Radio Marketing Service
GmbH & Co. KG (RMS) weiterleiten.
1.3 Onlinewerbeaufträge sind Verträge über die Einbindung von unterschiedlichen Werbemitteln
auf Webseiten von 80s80s Radio.
2. Abweichende oder ergänzende Regelungen
2.1 Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers
werden nur anerkannt, wenn 80s80s Radio schriftlich ihrer Geltung zugestimmt hat. Dies
gilt auch, falls 80s80s Radio den Auftrag in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender
Bedingungen des Auftraggebers vorbehaltlos ausführt.
2.2 Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder ergänzende Abreden
sind schriftlich niederzulegen.
3. Zahlungsbedingungen
3.1 Die Rechnungssumme ist zur Zahlung an 80s80s Radio fällig 16 Tage nach Rechnungsdatum
und Ausstrahlung der Werbefunksendung bzw. Platzierung des Werbemittels. Bei Platzierung
von Werbemitteln ist 80s80s Radio auch berechtigt, Sammelrechnungen zum Monatsende
für die bis dahin erbrachten Leistungen zu stellen. 80s80s Radio gewährt dem Auftraggeber
2% Skonto, wenn der Rechnungsbetrag innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum auf dem
Konto von 80s80s Radio eingeht. 80s80s Radio ist ferner berechtigt, im Einzelfall mit dem Auftraggeber
Zahlung per Vorkasse gesondert zu vereinbaren.
3.2 Rechnungen gelten als anerkannt, wenn der Auftraggeber ihnen nicht innerhalb von drei
Wochen nach Zugang schriftlich widerspricht. 80s80s Radio ist verpflichtet, den Auftraggeber
hierauf spätestens bei Rechnungsstellung besonders hinzuweisen.
3.3 Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht begründen. Ein Zurückbehaltungsrecht
wegen Forderungen, die nicht aus demselben Vertragsverhältnis stammen, steht dem Auftraggeber
nicht zu.
4. Haftung
4.1 80s80s Radio haftet auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit seiner Organe und Gehilfen. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei
der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung wegen der Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten ist der Höhe nach jedoch beschränkt auf typische vorhersehbare Schäden.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung
des Vertrags überhaupt erst ermöglicht oder auf deren Einhaltung ein Vertragspartner regelmäßig
vertrauen darf.
4.2 Schadenersatzansprüche aus vertraglicher Haftung verjähren in einem Jahr ab Ausstrahlungsdatum
bzw. Platzierung des Werbemittels, bei unterbliebener Ausstrahlung bzw. Platzierung
des Werbemittels ab vereinbartem Werbebeginn. Dies gilt auch für konkurrierende deckungsgleiche
Ansprüche aus außervertraglicher Haftung.
4.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit oder für Ansprüche gemäß Produkthaftungsgesetz.
5. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
5.1 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis und ausschließlicher Gerichtsstand
für alle aus dem Vertragsverhältnis entspringenden Rechtsstreitigkeiten ist, falls der
Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich - rechtliches
Sondervermögen ist, im Falle eines Vertragsschlusses mit 80s80 Radio Schwerin. Diese Gerichtsstandsvereinbarung
gilt auch, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand
im Inland hat.
5.2 Für das Vertragsverhältnis gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
5.3 Sind oder werden einzelne der in diesem Dokument niedergelegten Geschäftsbedingungen
unwirksam oder abbedungen, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.
II. Regelungen für Werbefunkaufträge
1. Werbefunkauftrag
1.1 Werbefunkaufträge werden als Festaufträge angenommen und erst nach schriftlicher Bestätigung
oder nach Bestätigung in Textform (§ 126b BGB) durch 80s80s Radio verbindlich. Die Bestätigung
hat in angemessener Frist, spätestens jedoch 10 Tage nach Auftragseingang, zu erfolgen
und Angaben über Auftraggeber, den Werbungtreibenden, Buchungsvolumen, Spotlängen und bestätigt werden können, werden durch Ausstrahlung angenommen; ihre Bestätigung erfolgt
unverzüglich nach der Ausstrahlung.
1.2 80s80s Radio behält sich vor, die Sendeunterlagen (Einschaltpläne, Motivpläne, Tonträger)
wegen ihrer Herkunft oder ihres Inhalts oder wegen technisch unzureichender Qualität zurückzuweisen
und die Ausstrahlung einer Werbefunksendung zu verweigern, insbesondere dann,
wenn der Inhalt gegen rechtliche Bestimmungen oder gegen berechtigte Interessen von 80s80s
Radio verstößt oder wenn die Sendeunterlagen technisch unzureichend sind. Die Gründe der
Ablehnung sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Ist die abgelehnte Werbesendung
bereits bezahlt, hat der Auftraggeber Anspruch auf Rückerstattung der Zahlung. Weitere Ansprüche
sind ausgeschlossen. Bei 80s80s Radio bereits entstandene Produktionskosten sind
vom Auftraggeber zu erstatten und sofort zur Zahlung fällig, gleich ob die Werbefunksendung
zur Ausstrahlung kommt oder nicht.
2. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers, rechtliche Verantwortung
2.1 Der Auftraggeber hat die Sendeunterlagen bis spätestens eine Woche vor Ausstrahlung
der Werbefunksendung in technisch und rechtlich einwandfreier Form bei 80s80s Radio abzuliefern.
80s80s Radio prüft die Sendeunterlagen auf ihre Verwendbarkeit. Dies entbindet den
Auftraggeber nicht von einer eigenverantwortlichen umfänglichen Prüfung der Sendeunterlagen
gemäß Ziff. 2.3.
2.2. Der Auftraggeber darf die Sendeunterlagen nach Ablieferung nur in Abstimmung mit
80s80s Radio abändern, es sei denn, die Änderung ist ausschließlich zur Anpassung an technische
Sendenormen erforderlich.
2.3 Der Auftraggeber hat die Werbesendung vor der ersten Ausstrahlung auf ihre Vertragsmäßigkeit
zu überprüfen und 80s80s Radio alle erkennbaren Mängel unverzüglich schriftlich
oder in Textform unter genauer Bezeichnung des Mangels anzuzeigen. Kommt der Auftraggeber
dieser Prüf- und Anzeigepflicht nicht nach, kann er Rechte wegen dieser Mängel gegen 80s80s
Radio nicht mehr geltend machen.
2.4 Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die Inhalte der Werbefunksendung nicht gegen geltendes
Recht, gesetzliche und behördliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen und keine
Rechte Dritter verletzen. Der Auftraggeber stellt 80s80s Radio insoweit von sämtlichen auf einem
Verschulden des Auftraggebers beruhenden Ansprüchen Dritter frei, die diese gegen 80s80s
Radio geltend machen.
2.5 Weist 80s80s Radio die Sendeunterlagen aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat
– insbesondere wegen technischer oder rechtlicher Mängel – zurück, hat der Auftraggeber das
Recht, die beanstandeten Sendeunterlagen unverzüglich nachzubessern. Geschieht dies nicht
oder nicht rechtzeitig, kann 80s80s Radio den freigewordenen Sendeplatz anderweitig vergeben.
Der Auftraggeber bleibt jedoch zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet; auf seine Zahlungsverpflichtung ist dasjenige anzurechnen, was 80s80s Radio durch die anderweitige
Belegung des freigewordenen Sendeplatzes erhält. Erfolgt die Zurückweisung der Sendeunterlagen,
weil die Ausstrahlung berechtigten Interessen von 80s80s Radio widerspricht, entfällt der
Anspruch auf Zahlung. Ein Anspruch des Auftraggebers auf Schadens- oder Aufwendungsersatz
ist insoweit ausgeschlossen.
3. Preise
3.1 Werbefunkaufträge werden auf Basis der jeweils gültigen Preisliste von 80s80s Radio zur Zeit
des Vertragsschlusses über die Ausstrahlung der Sendung abgerechnet. Alle Preise verstehen
sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Preisberechnung erfolgt auf Basis der tatsächlich
ausgestrahlten, mindestens aber auf Basis der gebuchten Ausstrahlungslänge. Die Mindestberechnungslänge
beträgt zehn Sekunden, bei Tandem- und Tridemspots beträgt die Mindestberechnungslänge
für den Gesamtspot 20 Sekunden.
3.2 80s80s Radio gewährt, sofern nichts anderes vereinbart ist, einen Nachlass auf die jeweils
gültigen Preise nur nach Maßgabe der Rabattstaffel laut der bei Abrechnung geltenden Preisliste.
Soweit Rabatte auf Basis eines angenommenen Jahresvolumens der Werbung gewährt
werden, erfolgt ggf. am Kalenderjahresende eine dem tatsächlichen Volumen entsprechende
Rückvergütung oder Nachberechnung. Konzernverbundenen Unternehmen im Sinne von § 18
AktG werden Konzernrabatte gewährt, sofern der Konzernstatus vom Auftraggeber nachgewiesen
und von 80s80s Radio schriftlich anerkannt ist. Verbundwerbung wird nach besonderer
Vereinbarung mit 80s80s Radio durchgeführt.
3.3 Von 80s80s Radio anerkannte Werbeagenturen oder Werbevermittler erhalten, sofern sie
den Auftraggeber im Zusammenhang mit dem Werbefunkauftrag werblich beraten haben und
sie dies nachweisen, eine Agenturvergütung in Höhe von 15 % der Nettoauftragssumme. Die
Agenturprovision entsteht nicht, wenn Werbeagenturen oder Werbevermittler mit dem werbungtreibenden
Auftraggeber identisch sind.
4. Leistung, Mängelgewährleistung
4.1 80s80s Radio strahlt die Werbefunksendung nach Maßgabe der Beauftragung aus. Soweit
der Werbefunkauftrag nur für bestimmte UKW-Frequenzen (Belegungsarten) von 80s80s Radio
erteilt wurde, erfolgt die Ausstrahlung nur in den gebuchten Belegungsarten. 80s80s Radio
steht es frei, die Werbefunksendung auch im Simulcast-Stream von 80s80s Radio im Internet
auszustrahlen. Mangels gesonderter ausdrücklicher Vereinbarung hierüber besteht eine entsprechende
Verpflichtung jedoch nicht.
4.2 Vereinbarte Sendezeiten werden unter nachfolgenden Einschränkungen eingehalten: Eine
Gewähr für die Ausstrahlung der Werbefunksendung in bestimmten Werbeblöcken oder in einer
bestimmten Sendestunde oder in einer bestimmten Reihenfolge wird nicht gegeben. Besondere
Ausstrahlungsmodalitäten, etwa Konkurrenzausschluss, bedürfen einer gesonderten schriftlichen
Vereinbarung. 4.3 Unerheblich sind Minderleistungen bei verminderter technischer Reichweite der Ausstrahlung
von weniger als 10% und eine Verschiebung der Sendezeit von bis zu zwei Stunden.
Hieraus können Rechte nicht hergeleitet werden.
4.4 Bei einer nicht unerheblichen Minderleistung von 80s80s Radio kann der Auftraggeber
nach seiner Wahl Ersatzausstrahlung an einem vergleichbaren Sendeplatz oder Minderung des
Sendepreises entsprechend dem Umfang der Minderleistung verlangen. Bei teilweisem Sendeausfall
erfolgt die Ersatzausstrahlung nur für die ausgefallenen Belegungsarten. Fällt bei landesweiten
Werbefunkaufträgen nicht mehr als eine Belegungsart aus, gilt die Leistung noch als
vertragsgemäß. Schlägt die Ersatzausstrahlung fehl oder ist sie dem Auftraggeber unzumutbar
oder verweigert 80s80s Radio sie ernsthaft und endgültig, kann der Auftraggeber nach den
gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag zurücktreten.
4.5 Die Haftung von 80s80s Radio ist ausgeschlossen, soweit die Gründe für eine mangelhafte
Ausstrahlung oder eine eingeschränkte Reichweite der Ausstrahlung der Werbefunksendung
auf Gründe zurückzuführen sind, die 80s80s Radio nicht zu vertreten hat, wie z. B. Störungen
aus dem Bereich des Netzbetreibers.
4.6 Ansprüche des Auftraggebers wegen Mängeln verjähren in einem Jahr ab Ausstrahlungsdatum
bzw. bei unterbliebener Ausstrahlung ab vereinbartem Ausstrahlungsdatum. Dies gilt nicht
für Ansprüche aus vorsätzlicher Pflichtverletzung oder Verletzung einer Garantie.
5. Gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte, Aufbewahrung von Unterlagen
5.1 Der Auftraggeber garantiert, dass er über sämtliche gewerbliche Schutzrechte, Urheber-,
Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstige Rechte verfügt, die zur vertragsgemäßen Verwertung
der Sendeunterlagen in Rundfunk oder Internet bei der Abwicklung des Werbefunkauftrages
erforderlich sind. Er stellt 80s80s Radio von allen von ihm zu vertretenden Ansprüchen Dritter
wegen der Verletzung solcher Rechte frei. Dies umfasst auch die Kosten erforderlicher Rechtsverteidigung.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, 80s80s Radio die für die Abrechnung mit der
GEMA und anderen Verwertungsgesellschaften notwendigen Angaben (z. B. über Komponisten,
Titel und Länge der verwendeten Musik) unaufgefordert mit Auftragserteilung mitzuteilen.
5.2 Die Pflicht zur Aufbewahrung von angelieferten Sendeunterlagen endet für 80s80s Radio
mit der Umspielung. Tonträger werden nach der Umspielung nur dann an den Auftraggeber
zurückgegeben, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
6. Nutzungsrechte
Der Auftraggeber räumt mit Übergabe der Sendeunterlagen 80s80s Radio das Senderecht und
das Hörfunknutzungsrecht an den Werbefunksendungen ein, und zwar örtlich unbegrenzt sowie
zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Werbefunkauftrages erforderlichen
Umfang. Hierzu gehört auch das Recht, das Hörfunknutzungsrecht an zur Sendeabwicklung
beauftragte Dritte weiter zu übertragen. Es berechtigt zur Ausstrahlung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen des Hörfunks, insbesondere analog,
digital, terrestrisch, kabelgebunden, per Satellit und per Internetradio sowie on-demand und
near-demand.
III. Regelungen für Onlinewerbeaufträge
1. Onlinewerbeauftrag
Onlinewerbeaufträge werden erst nach schriftlicher Bestätigung oder nach Bestätigung in Textform
(§ 126b BGB) durch 80s80s Radio verbindlich. Die Bestätigung kann bei Kombinationsaufträgen
für Werbefunksendungen und Onlinewerbung auch in einem gemeinsamen Bestätigungsschreiben
erfolgen. Sie hat in angemessener Frist, spätestens jedoch 10 Tage nach
Auftragseingang, zu erfolgen und Angaben über Auftraggeber, den Werbungtreibenden und
Buchungsvolumen zu enthalten. Onlinewerbeaufträge, die aus zeitlichen Gründen vor Beginn
einer Online - Werbekampagne nicht mehr bestätigt werden können, werden durch Umsetzung
im Sinne der ersten Einbindung der Werbekampagne auf der gebuchten Webseite angenommen;
ihre Bestätigung erfolgt unverzüglich nach Beginn der jeweiligen Werbekampagne.
2. Werbemittel
Online - Werbemittel (nachfolgend „Werbemittel“) im Sinne dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen
können aus einem oder mehreren der nachfolgend genannten Elemente bestehen:
Bilder, Bewegtbilder, Texte, Tonfolgen, jeweils einschließlich ggf. Verlinkungen auf dritte
Webseiten.
3. Leistung, Mängelgewährleistung
3.1 80s80s Radio kann Aufträge zur Schaltung von Werbemitteln als Fest- oder Abrufauftrag
vereinbaren. Bei Festaufträgen bucht 80s80s Radio nach Eingang eines jeden Auftrags feste
Zeiträume für die Platzierung der Werbemittel. Bei Abrufaufträgen ist der Auftraggeber - soweit
nicht abweichend vereinbart - verpflichtet, die gebuchten Platzierungen so rechtzeitig abzurufen,
dass sie bis zum Ende des Kalenderjahres der Buchung abgewickelt werden können.
3.2 Wenn dem Auftrag keine verbindliche Festlegung über Zeit, Art und Umfang der Platzierung
der Werbemittel zugrunde liegt, platziert 80s80s Radio die Werbemittel im Einvernehmen mit
dem Auftraggeber. Ist ein Einvernehmen nicht herstellbar, entscheidet 80s80s Radio nach billigem
Ermessen unter größtmöglicher Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers über
die Platzierung. Die Platzierung von Werbemitteln erfolgt ausschließlich in Formaten, die in der
jeweils gültigen Preisliste ausgewiesen sind, sofern nicht abweichend vereinbart.
3.3 80s80s Radio ist berechtigt, einzelne Werbemittel auch bei bestätigten Aufträgen aus sachlich
gerechtfertigten Gründen abzulehnen, wenn der Inhalt der Werbemittel gegen Gesetze, behördliche
Bestimmungen oder die guten Sitten verstößt oder deren Platzierung für 80s80s Radio unzumutbar ist, z. B. wegen mangelhafter technischer Qualität. 80s80s Radio teilt dem Auftraggeber
die Gründe für die Ablehnung der Platzierung eines Werbemittels unverzüglich mit. Weist
80s80s Radio Werbemittel aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat - insbesondere
wegen technischer oder rechtlicher Mängel - zurück, hat der Auftrageber das Recht, die beanstandeten
Werbemittel unverzüglich nachzubessern. Geschieht dies nicht oder nicht rechtzeitig, kann
80s80s Radio die freigewordene Platzierung anderweitig vergeben. Der Auftraggeber bleibt
jedoch zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet; auf seine Zahlungsverpflichtung ist
dasjenige anzurechnen, was 80s80s Radio durch die anderweitige Belegung der freigewordenen
Werbekapazitäten erhält. Erfolgt die Zurückweisung der Platzierung, weil die Platzierung
berechtigten Interessen von 80s80s Radio widerspricht, entfällt der Anspruch auf Zahlung.
Der Auftraggeber kann aus einer berechtigten Zurückweisung eines Werbemittels gegenüber
80s80s Radio keine Schadenersatzansprüche geltend machen.
3.4 Der Auftraggeber hat die Werbemittel mit Beginn der Platzierung auf ihre Vertragsgemäßheit
zu überprüfen und 80s80s Radio alle etwaigen Mängel unverzüglich unter genauer Bezeichnung
der Beanstandung schriftlich oder in Textform anzuzeigen. Unterlässt der Auftraggeber
die rechtzeitige und formgerechte Anzeige eines Mangels, so gilt die Platzierung des
Werbemittels als genehmigt.
3.5 Werden Werbemittel neben oder gemeinsam mit Werbefunkaufträgen beauftragt, wirken
sich etwaige Mängel bei Durchführung des Auftrags in einem Medium - sofern nicht abweichend
vereinbart oder für den Auftraggeber unzumutbar - nicht auf den Auftrag für das jeweilige andere
Medium aus.
3.6 Ein Mangel in der Darstellung bzw. Platzierung des Werbemittels liegt insbesondere nicht
vor bei nicht von 80s80s Radio zu vertretenden Störungen der Kommunikationsnetze, Rechnerausfall
bei Internet-Providern oder nicht 80s80s Radio zuzurechnenden Online-Diensten, bei
unvollständigen oder nicht aktualisierten Angeboten auf Proxyservern, soweit diese nicht im
Verantwortungsbereich von 80s80s Radio liegen sowie bei Darstellungsfehlern, die aufgrund
von Verwendung nicht geeigneter Darstellungssoft- oder Hardware des Users erzeugt werden.
Der vorübergehende Ausfall eines Ad-Servers stellt keinen Mangel dar, soweit die Ausfallzeit
im Verhältnis zur vereinbarten Platzierungszeit des Werbemittels für den Auftraggeber noch zumutbar
ist.
3.7 Kann ein Werbemittel wegen höherer Gewalt oder aus sonstigen von 80s80s Radio nicht zu
vertretenden Umständen, nicht zum vereinbarten Zeitpunkt platziert werden, so ist 80s80s Radio
berechtigt, die Platzierung des Werbemittels nachzuholen, soweit dies nicht für den Auftraggeber
unzumutbar ist. 80s80s Radio setzt den Auftraggeber hiervon unverzüglich in Kenntnis.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers, rechtliche Verantwortung
4.1 Der Auftraggeber ist für die vollständige Anlieferung einwandfreier Werbemittel verantwortlich,
die den nachfolgenden und ggf. zusätzlich vereinbarten Vorgaben entsprechen. Die Werbemittel
sind - ggf. unter Nennung etwaiger Link- Ziele - spätestens sieben Werktage vor Beginn der Platzierung zu übermitteln. Bei nicht ordnungsgemäßer oder verspäteter Übermittlung ist
80s80s Radio berechtigt, die Platzierung des Werbemittels zu verweigern. Der Auftraggeber
bleibt zur Zahlung des vereinbarten Entgelts verpflichtet, 80s80s Radio muss sich jedoch ersparte
Aufwendungen anrechnen lassen. Die für die jeweils gebuchten Werbemittel geltenden
technischen Spezifikationen legen die Vertragspartner im Rahmen der Auftragserteilung
verbindlich fest.
4.2 Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die Inhalte des Werbemittels nicht gegen geltendes
Recht, gesetzliche und behördliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen und keine Rechte
Dritter verletzen. Der Auftraggeber stellt 80s80s Radio insoweit von sämtlichen auf einem Verschulden
des Auftraggebers beruhenden Ansprüchen Dritter frei, die diese gegen 80s80s Radio
geltend machen.
5. Preise
Onlinewerbeaufträge werden auf Basis der jeweils gültigenPreisliste von 80s80s Radio zur Zeit
des Vertragsschlusses über die Platzierung der Werbemittel abgerechnet. Alle Preise verstehen
sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Preisberechnung erfolgt auf Basis der in der
jeweiligen Beauftragung vereinbarten Abrechnungsmodalitäten.
6. Nutzungsrechte
Der Auftraggeber räumt mit Übergabe des Werbemittels 80s80s Radio alle für die Nutzung
des Werbemittels in Online-Medien erforderlichen Nutzungs-, Verwertungs- und Leistungsschutzrechte,
insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung,
Abänderung, Speicherung und Datenbanknutzung sowie erforderliche Markennutzungsrechte
soweit diese jeweils räumlich, inhaltlich und zeitlich für die Durchführung des Onlinewerbeauftrags
erforderlich sind, ein. Der Auftraggeber garantiert, dass er über alle insoweit einzuräumenden
Rechte verfügt und stellt 80s80s Radio von ihm zu vertretende Ansprüche Dritter wegen der
Verletzung solcher Rechte frei.